Ernährungstraining
Individuell zugeschnitten | Einfach & Effektiv
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Die Trainingsleistung
Die Trainingsleistung wird von mir, Franz Christian, als Dipl.
Ernährungspädagoge, telefonisch, persönlich oder durch Email erbracht. Die
Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine
ärztliche Behandlung oder Therapie.
Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser Informationen übernommen werden. Der Erfolg der Ernährungstrainings
hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu trainierenden Person ab und kann
nicht garantiert werden. Ebenso wird keine Garantie für gesundheitliche
physische oder psychische (Folge-) Schäden übernommen, sofern diese nach einem
Training durch Franz Christian auftreten.
§ 2. Schweigepflicht
Ich bin der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Die
Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Betreuung
hinaus. Ihre gesammelten persönlichen Daten, Protokolle und Analysen werden auf
ihren Wunsch hin nach frühestens 2 Jahren vernichtet.
§ 3. Zahlungsbedingungen
Die persönliche Beratung ist beim ersten Termin in bar zu
zahlen, Folgeberatungen und -leistungen können in bar oder auf Rechnung
ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto: ING-DiBa Austria
Niederlassung der ING-DiBa AG (BIC: INGBATWW) IBAN: AT96 1921 0805 4636 2130 überwiesen
werden. Bei vereinbarten Telefonberatungen (Fernberatungen) wird die Rechnung generell
vorab gestellt. Der Betrag muss innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug bzw.
spätestens vor dem vereinbarten Termin auf o.g. Konto eingegangen sein. Ist
dies nicht der Fall kommt kein Termin zustande. Mit dem Ausgang der gestellten
Rechnung an den Kunden, und der damit vereinbarten Dienstleistung, verpflichtet
sich der Kunde den Rechnungsbetrag an o.g. Konto zu begleichen.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten für jedes
Mahnschreiben EUR 5,00 an Mahnspesen als vereinbart.
Sollte ein Kunde die vereinbarte und von ihm in Vorfeld
überwiesene Leistung nur teilweise, oder gar nicht in Anspruch nehmen wollen –
und bricht das Ernährungstraining ab, so wird der bereits überwiesene Betrag
nicht rückerstattet.
Finanzamt Korneuburg, Steuernummer 22 188/2954
Gerichtsstand ist Korneuburg
§ 4. Terminabsagen
Sie reservieren als Auftraggeber einen verbindlichen
Gesprächstermin mit einer vereinbarten Gesprächszeit. Sollten Sie einen Termin
nicht einhalten können oder verschieben wollen, so informieren Sie mich bitte
spätestens 2 Werktage vorher. Dies kann telefonisch, per Email oder per SMS
geschehen. Bei späteren Absagen werden 50% des Honorars fällig. Ausgenommen
sind Absagen von Terminen aufgrund akuter Krankheit. Sollte ein Termin ohne
Ankündigung nicht in Anspruch genommen werden, wird aufgrund der Umstände und
der nicht mehr möglichen Vermittlung des gebuchten Termins eine Stornogebühr
von 100% der gebuchten Beratungsleistung fällig.
§ 5. Durchführung des Ernährungstraining
Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer
vereinbarten Leistung, z.B. Training und nicht das Erreichen eines bestimmten
körperlichen Erfolges.
Die beauftragten
Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Taktiken
erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden.
Sie verpflichten sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur
Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und
vollständig zu erbringen.
§ 6. Schutz des Eigentums
Sie verpflichten sich, dass die im Rahmen der
Ernährungsberatung von mir erstellten Informationsmaterialien, Berichte und
Analysen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Sie erhalten
das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche
Dokumente und Tabellen sind ausschließlich personenbezogen und nicht von
Dritten nutzbar.
§ 7. Gewährleistung
Ich bin bemüht, alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und
unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und
Grundsätze (z.B. auf der Grundlage der Standards der DGE (Deutschen
Gesellschaft für Ernährung) in ihrer aktuellen Fassung) zur Verfügung zu
stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und
Gewissen.
Gewährleistungen für den Inhalt solcher
Empfehlungen übernehme ich nicht: Der Erfolg des Ernährungstraining liegt zum
größten Teil außerhalb meines Einflussbereiches und hängt wesentlich von
Ihrer Mitarbeit ab und kann deshalb nicht garantiert werden.
Das Training ist Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt
kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen
übernommen werden.
§ 8. Haftung
Eine Haftung für den Erfolg des Trainings sowie für
mögliche negative Folgen (inkl. direkte oder indirekte Folgeschäden) durch die
Trainertätigkeit wird in jedem Fall ausgeschlossen. Die Haftung für jegliche
Art von Schäden einschließlich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der
Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.
§ 9.Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 10. Schlichtungsklausel
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei
Meinungsverschiedenheiten ein
Schlichtungsverfahren
mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im
Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen
Gegebenheiten zu erarbeiten.
§ 11. Salvatoresche Klausel
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich und gesetzlich am
nächsten kommt.