Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Die Trainingsleistung
Die Trainingsleistung
wird von mir, Franz Christian, als Dipl. Ernährungspädagoge | Fitness-Trainer |
Personal-Trainer, online, telefonisch, persönlich oder durch E-Mail erbracht.
Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine
ärztlichen Behandlungen oder Therapien. Der Vertragsgegenstand ist ein
individuelles Training und die Betreuung der Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistung.
Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser Informationen übernommen werden. Der Erfolg des Trainings hängt im
Wesentlichen von der Mitarbeit der zu trainierenden Person ab und kann nicht
garantiert werden. Ebenso wird keine Garantie für gesundheitliche physische
oder psychische (Folge-) Schäden übernommen, sofern diese nach einem Training
durch Franz Christian auftreten.
§ 2. Schweigepflicht
Der Trainer ist
verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der
Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen
zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses
zwischen dem Trainer und dem Kunden. Ihre gesammelten persönlichen Daten,
Protokolle und Analysen werden auf ihren Wunsch hin nach 2 Jahren vernichtet.
§ 3. Zahlungsbedingungen
Das Honorar des Trainers
richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die persönliche Beratung ist beim
ersten Termin in bar zu zahlen, Folgeberatungen und -leistungen können in bar
oder auf Rechnung ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto: bank99
(BIC: SPBAATWWB99) IBAN: AT96 1921 0805 4636 2130 überwiesen werden. Bei
vereinbarten Telefonberatungen (Fernberatungen), wird die Rechnung generell
vorab gestellt. Der Betrag soll innerhalb von 7 Tagen, ohne Abzug bzw.
spätestens vor dem vereinbarten Termin, auf o.g. Konto eingegangen sein. Ist
dies nicht der Fall, kommt kein Termin zustande. Mit dem Ausgang der gestellten
Rechnung an den Kunden, und der damit vereinbarten Dienstleistung, verpflichtet
sich der Kunde den Rechnungsbetrag an o.g. Konto zu begleichen.
Kommt der Kunde in
Zahlungsverzug, gelten für jedes Mahnschreiben EUR 5,00 an Mahnspesen als
vereinbart.
Sollte ein Kunde die
vereinbarte und von ihm in Vorfeld überwiesene Leistung nur teilweise, oder gar
nicht in Anspruch nehmen wollen – und bricht das Training ab, so wird der
bereits überwiesene Betrag nicht rückerstattet.
Finanzamt Korneuburg,
Steuernummer 22 188/2954
Gerichtsstand ist
Korneuburg
§ 4. Terminabsagen
Die Termine erfolgen
ausschließlich nach Vereinbarung. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten
können oder verschieben wollen, so informieren Sie mich bitte spätestens 2
Werktage vorher. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder per SMS geschehen. Bei
späteren Absagen werden 50% des Honorars fällig. Ausgenommen sind Absagen von
Terminen aufgrund akuter Krankheit. Sollte ein Termin ohne Ankündigung nicht in
Anspruch genommen werden, wird aufgrund der Umstände und der nicht mehr
möglichen Vermittlung des gebuchten Termins eine Stornogebühr von 100% der
gebuchten Beratungsleistung fällig.
§ 5. Leistungsgegenstand
Gegenstand des Auftrages
ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, z.B. Training und nicht das
Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges. Die beauftragten Leistungen
gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Taktiken erfolgt sind
und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Sie verpflichten sich
im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle
und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
Der Trainer bietet dem
Kunden ein auf den Kunden optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept
enthält diverse Empfehlungen zu den Trainingsinhalten, Sportbekleidungsauswahl,
Ernährungs- und Bewegungsempfehlungen. Das Konzept berücksichtigt die
jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.
§ 6. Trainingsablauf
Vor Beginn der
Trainingseinheiten findet ein persönliches Informationsgespräch mit dem Kunden
statt. Im Rahmen des Gesprächs werden die Inhalte und Ziele abgestimmt. Im
Rahmen des Informationsgespräch informiert der Kunde den Trainer über seine
gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen.
Eine Trainingseinheit
dauert 50 Minuten. Längere Trainingseinheiten werden individuell mit dem Kunden
vereinbart.
Die Trainingseinheiten
finden im öffentlichen Raum oder den Räumlichkeiten des Trainers/ des Kunden
statt.
Der Kunde ist
verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem
Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings
plötzliche Gesundheit,- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist der
Kunde verpflichtet, den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
§ 7. Schutz des Eigentums
Sie verpflichten
sich, dass die im Rahmen der Beratung von mir erstellten
Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwendet
werden. Sie erhalten das ausschließliche und nicht übertragbare
Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind ausschließlich
personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar.
§ 8. Gewährleistung
Ich bin bemüht, alle
Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter
ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze (z.B. auf der
Grundlage der Standards der DGE (Deutschen Gesellschaft für Ernährung) in ihrer
aktuellen Fassung) zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen
nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungen für den Inhalt solcher
Empfehlungen übernehme ich nicht: Der Erfolg des Trainings liegt zum größten
Teil außerhalb meines Einflussbereiches und hängt wesentlich von Ihrer
Mitarbeit ab und kann deshalb nicht garantiert werden. Das Training ist
Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für
Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden.
§ 9. Haftung
Der Trainer haftet
grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung
wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung
wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Trainers, seinen gesetzlichen
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht vom Trainer zählt insbesondere,
aber nicht ausschließlich die in § 5 genannten Leistungen.
Dem Kunden wird
ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten des
Trainers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch
eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
Der Trainer haftet nicht
für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung beim Kunden zustande
gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Trainers und
erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainers
ausgeschlossen.
Eine Haftung für den
Erfolg des Trainings sowie für mögliche negative Folgen (inkl. direkte oder
indirekte Folgeschäden) durch die Trainertätigkeit, wird in jedem Fall
ausgeschlossen. Die Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich
Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.
§ 10. Datenschutz
Die personenbezogenen
Daten des Kunden werden vom Trainer gespeichert und ausschließlich zur
Erfüllung des in § 5 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.
Die Einzelheiten zum
Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Trainers (www.fitbewusstsein.at/datenschutzerklaerung.html).
§ 11. Vertragsdauer
Zwischen dem Trainer und
dem Kunden werden grundsätzlich nur befristete Verträge geschlossen. Der Kunde
hat das Recht, innerhalb der ersten 14 Tage, ab Datum des Vertragsschlusses vom
Vertrag zurückzutreten. Die Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn es
besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des
Vertrages unmöglich macht. Als Nachweis werden ausschließlich ärztliche Atteste
anerkannt.
§ 12. Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen
und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den
Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Sollte eine der
vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem
wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung
getroffen.
§ 13. Schlichtungsklausel
Die Vertragsparteien
verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit
dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege
einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen
Gegebenheiten zu erarbeiten.
§ 14. Salvatoresche Klausel
Sollte eine dieser
Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht
berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser
wirtschaftlich und gesetzlich am nächsten kommt.