Die Trainingsleistung wird von mir, Franz Christian, als Dipl. Ernährungspädagoge | Fitness-Trainer | Personal-Trainer, online, telefonisch, persönlich oder durch E-Mail erbracht. Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine ärztlichen Behandlungen oder Therapien. Der Vertragsgegenstand ist ein individuelles Training und die Betreuung der Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistung.
Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernommen werden. Der Erfolg des Trainings hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu trainierenden Person ab und kann nicht garantiert werden. Ebenso wird keine Garantie für gesundheitliche physische oder psychische (Folge-) Schäden übernommen, sofern diese nach einem Training durch Franz Christian auftreten.
Der Trainer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Trainer und dem Kunden. Ihre gesammelten persönlichen Daten, Protokolle und Analysen werden auf ihren Wunsch hin nach 2 Jahren vernichtet.
Das Honorar des Trainers richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die persönliche Beratung ist beim ersten Termin in bar zu zahlen, Folgeberatungen und -leistungen können in bar oder auf Rechnung ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto: bank99 (BIC: SPBAATWWB99) IBAN: AT96 1921 0805 4636 2130 überwiesen werden. Bei vereinbarten Telefonberatungen (Fernberatungen), wird die Rechnung generell vorab gestellt. Der Betrag soll innerhalb von 7 Tagen, ohne Abzug bzw. spätestens vor dem vereinbarten Termin, auf o.g. Konto eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall, kommt kein Termin zustande. Mit dem Ausgang der gestellten Rechnung an den Kunden, und der damit vereinbarten Dienstleistung, verpflichtet sich der Kunde den Rechnungsbetrag an o.g. Konto zu begleichen.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten für jedes Mahnschreiben EUR 5,00 an Mahnspesen als vereinbart.
Sollte ein Kunde die vereinbarte und von ihm in Vorfeld überwiesene Leistung nur teilweise, oder gar nicht in Anspruch nehmen wollen – und bricht das Training ab, so wird der bereits überwiesene Betrag nicht rückerstattet.
Finanzamt Korneuburg, Steuernummer 22 188/2954
Gerichtsstand ist Korneuburg
Die Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können oder verschieben wollen, so informieren Sie mich bitte spätestens 2 Werktage vorher. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder per SMS geschehen. Bei späteren Absagen werden 50% des Honorars fällig. Ausgenommen sind Absagen von Terminen aufgrund akuter Krankheit. Sollte ein Termin ohne Ankündigung nicht in Anspruch genommen werden, wird aufgrund der Umstände und der nicht mehr möglichen Vermittlung des gebuchten Termins eine Stornogebühr von 100% der gebuchten Beratungsleistung fällig.
Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, z.B. Training und nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Taktiken erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Sie verpflichten sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
Der Trainer bietet dem Kunden ein auf den Kunden optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu den Trainingsinhalten, Sportbekleidungsauswahl, Ernährungs- und Bewegungsempfehlungen. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.
Vor Beginn der Trainingseinheiten findet ein persönliches Informationsgespräch mit dem Kunden statt. Im Rahmen des Gesprächs werden die Inhalte und Ziele abgestimmt. Im Rahmen des Informationsgespräch informiert der Kunde den Trainer über seine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen.
Eine Trainingseinheit dauert 50 Minuten. Längere Trainingseinheiten werden individuell mit dem Kunden vereinbart.
Die Trainingseinheiten finden im öffentlichen Raum oder den Räumlichkeiten des Trainers/ des Kunden statt.
Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheit,- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist der Kunde verpflichtet, den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
Sie verpflichten sich, dass die im Rahmen der Beratung von mir erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Sie erhalten das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind ausschließlich personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar.
Ich bin bemüht, alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze (z.B. auf der Grundlage der Standards der DGE (Deutschen Gesellschaft für Ernährung) in ihrer aktuellen Fassung) zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Empfehlungen übernehme ich nicht: Der Erfolg des Trainings liegt zum größten Teil außerhalb meines Einflussbereiches und hängt wesentlich von Ihrer Mitarbeit ab und kann deshalb nicht garantiert werden. Das Training ist Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden.
Der Trainer haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Trainers, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht vom Trainer zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 5 genannten Leistungen.
Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten des Trainers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
Der Trainer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung beim Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainers ausgeschlossen.
Eine Haftung für den Erfolg des Trainings sowie für mögliche negative Folgen (inkl. direkte oder indirekte Folgeschäden) durch die Trainertätigkeit, wird in jedem Fall ausgeschlossen. Die Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 5 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.
Die Einzelheiten zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Trainers (www.fitbewusstsein.at/datenschutzerklaerung.html).
Zwischen dem Trainer und dem Kunden werden grundsätzlich nur befristete Verträge geschlossen. Der Kunde hat das Recht, innerhalb der ersten 14 Tage, ab Datum des Vertragsschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Die Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Als Nachweis werden ausschließlich ärztliche Atteste anerkannt.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich und gesetzlich am nächsten kommt.